Über uns

Bezeichnung: Angelus nekretnine d.o.o.
Kurze Bezeichnung: Angelus nekretnine
Sitz: Vlaška 72
OIB: 09618765380
Registriert beim Handelsgericht und Registernummer: Zagreb, 02755556
Bankverbindung und Namen der Banken: HR2723300031151546163
Grundkapital: 20.000 kn
Vorstandsmitglieder: Anastazija Darijević

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. EINLEITUNG

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Angelus nekretnine d.o.o., für Dienstleistungen, OIB: 09618765380, MBS: 080761594, (im Folgenden: der Vermittler) als Vermittler und Auftraggeber (natürliche oder juristische Person). Mit Abschluss des Maklervertrages bestätigt der Auftraggeber, dass er die Bestimmungen der Geschäftsbedingungen der Immobilienagentur ANGELUS NEKRETNINE d.o.o.

Immobilienvermittlung ist die Tätigkeit des Immobilienmaklers über die Verbindung zwischen Auftraggeber und Käufer/Mieter, sowie Verhandlungen und Vorbereitungen zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die Gegenstand einer bestimmten Immobilie sind, insbesondere bei Kauf, Verkauf, Tausch, Vermietung, Leasing usw..
Immobilienangebot von Angelus nekretnine d.o.o. auf der Grundlage schriftlicher und/oder mündlicher Informationen des Auftraggebers. Der Makler behält sich Fehler in der Beschreibung und im Preis von Immobilien vor, die durch falsche Angaben oder geänderte Bedingungen seitens des Auftraggebers entstehen können, sowie die Möglichkeit, dass das inserierte Objekt bereits verkauft / vermietet wurde oder der Eigentümer den Verkauf aufgegeben hat / Vermietung ohne die Agentur zu informieren.

II. PFLICHTEN DER VERMITTLER

Der Vermittler ist bei der Vermittlung zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages insbesondere zu Folgendem verpflichtet:

1. Versuchen, eine juristische oder natürliche Person zu finden und mit dem Kunden in Kontakt zu bringen, um ein vermitteltes Geschäft abzuschließen.
2. Machen Sie den Kunden mit dem durchschnittlichen Marktpreis ähnlicher Immobilien vertraut.
3. Einsicht in die Dokumente nehmen, die das Eigentum oder andere dingliche Rechte an der betreffenden Immobilie belegen.
4. Vornahme der zur Präsentation von Immobilien auf dem Markt erforderlichen Handlungen, Bewerbung der Immobilie in geeigneter Weise sowie Vornahme aller sonstigen im Maklervertrag vereinbarten Handlungen, die über die übliche Präsentation hinausgehen, zu denen dem Makler Sonderrechte zustehen , vorab festgelegte Kosten.
5. Geben Sie einen Überblick über Immobilien.
6. bei Verhandlungen vermitteln und sich um einen Vertragsabschluss bemühen, wenn er sich ausdrücklich dazu verpflichtet hat.
7. Die persönlichen Daten des Auftraggebers aufzubewahren und auf schriftlichen Auftrag des Auftraggebers die Daten über die Immobilie, für die er vermittelt, oder im Zusammenhang mit dieser Immobilie oder mit dem Geschäft, für das er vermittelt, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
8. Handelt es sich bei dem Vertrag um Grundstücke, prüfen Sie die Zweckbestimmung des betreffenden Grundstücks nach den für dieses Grundstück geltenden raumordnungsrechtlichen Vorschriften.
9. Informieren Sie den Auftraggeber über alle für die beabsichtigte Arbeit relevanten Umstände, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen.

III. PFLICHTEN DES BESTELLERS

Durch den Abschluss eines Vermittlungsvertrags mit dem Vermittler übernimmt der Kunde die folgenden Verpflichtungen:
1. den Makler über alle für die Vermittlung wichtigen Umstände und wahrheitsgetreue Angaben zum Objekt zu informieren und, sofern vorhanden, dem Makler eine Standort-, Bau- oder Nutzungsgenehmigung für das vertragsgegenständliche Objekt zu erteilen und dem Makler einen Nachweis über die Compliance-Haftung gegenüber einem Dritten erbringen.
2. dem Makler Dokumente zur Verfügung stellen, die sein Eigentum an der Immobilie belegen,
dh ein anderes dingliches Recht an der Immobilie, die Gegenstand des Vertrages ist, und warnen
Vermittler aller eingetragenen und nicht eingetragenen Belastungen, die auf Grundstücken bestehen.
3. Dem Makler und einem Dritten, der am Abschluss des vermittelten Geschäfts interessiert ist, eine Besichtigung des Objekts zu ermöglichen.
4. Teilen Sie dem Makler alle relevanten Informationen über die angefragte Immobilie mit, wozu insbesondere die Beschreibung der Immobilie und der Preis gehören.
5. Gleichzeitig mit Abschluss des Vorvertrages bzw. Vertrages zur Zahlung der Vermittlungsgebühr.
6. dem Mediator während der Mediation entstandene Auslagen zu erstatten, die über die üblichen Mediationskosten hinausgehen.
7. Informieren Sie den Makler schriftlich über alle Änderungen im Zusammenhang mit dem Geschäft, für das er den Makler beauftragt hat, insbesondere über Änderungen im Zusammenhang mit dem Eigentum an der Immobilie.

Der Auftraggeber haftet auf Schadensersatz, wenn er nicht nach Treu und Glauben gehandelt hat, und ist zum Ersatz aller während der Vermittlung entstandenen Kosten verpflichtet.

Der Auftraggeber haftet auf Schadensersatz, wenn er arglistig gehandelt hat, wenn er für die Vermittlungstätigkeit relevante Angaben unterlassen oder unrichtig gemacht hat, um die Vermittlungstätigkeit abzuschließen.

IV. PFLICHTEN DES VERMITTLERS GEGENÜBER DEM AUFTRAGGEBER – KÄUFER / MIETER / MIETER:

1. Versuchen Sie, eine geeignete Immobilie für den Kunden zu finden, bringen Sie ihn mit dem Eigentümer der Immobilie in Kontakt, der mit ihm über den Abschluss eines Kaufvertrags (Tauschvertrag, Pachtvertrag, Pachtvertrag usw.) verhandeln würde;
2. dem Käufer den Eigentumsnachweis der Immobilie vorzulegen, die Gegenstand des Verkaufs/der Vermietung ist;
3. die Beglaubigung der Unterschriften des Verkäufers und des Käufers bei einem Notar organisieren;
4. ggf. bei der Zahlung des Kaufpreises und der Übergabe der Immobilie mitzuwirken, bei der das Übergabeprotokoll erstellt wird;
5. Wenn der Kunde den Makler beauftragt, kann der Makler: eine Steuererklärung bei der zuständigen Steuerverwaltung einreichen, alle erforderlichen Unterlagen für die Übertragung der Gemeinkosten vom Verkäufer auf den Käufer arrangieren und einreichen, einen Vorschlag für die Registrierung des Eigentums des gekauften Produkts einreichen Immobilien im Auftrag des Käufers beim Grundbuchamt.

Eine Vermittlung gilt auch dann als erfolgt, wenn mit dem Verkäufer und Familienangehörigen des Käufers/Mieters oder mit einem Unternehmen, auf das er Einfluss hat, ein Vorvertrag oder Vertrag geschlossen wurde.

V. VERMITTLUNGSPROVISION UND PREISLISTE

Die Agentur erwirbt das Recht auf eine Maklergebühr - eine Provision in voller Höhe zum Zeitpunkt des Abschlusses des vermittelten Geschäfts (durch Unterzeichnung einer Vorvereinbarung oder eines Vertrags). Die Zahlung des Honorars an die Agentur erfolgt gleichzeitig oder unmittelbar nach Abschluss des Rechtsgeschäfts, für das die Agentur vermittelt hat. Das vermittelte Rechtsgeschäft im Sinne dieser Bedingungen ist auch dasjenige, wenn der Auftraggeber mit einem Dritten, mit dem der Vermittler ihn in Kontakt gebracht hat, einen Vertrag, Vorvertrag und/oder eine Anzahlung über Immobilien im Eigentum von a Dritter oder seine Familienangehörigen. Mediationsvereinbarung.

Die Courtage beinhaltet alle Kosten, die Angelus nekretnine d.o.o. während der Mediation hatte. Ausgenommen hiervon sind Arbeitskosten, die im Falle einer Vereinbarung der Agentur mit dem Auftraggeber entstehen, sowie die Erbringung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit dem Vermittlungsgegenstand, die nicht zu den üblichen Vermittlungstätigkeiten gehören.

Die Provision wird prozentual vom erzielten Gesamtkaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet

PREISLISTE der Vermittlungsprovisionen für die Vermittlung beim Kauf, Tausch, der Pacht und Vermietung von Immobilien gemäß Art. 27 und 28 des Gesetzes über die Immobilienvermittlung (Amtsblatt 14/14).
VERKAUF: Maklerprovision beim Immobilienverkauf (wird vom Verkäufer erhoben):
2 – 5 %, jedoch nicht weniger als 1.000 € (7.543,50 HRK)
KAUF: Maklerprovision beim Immobilienkauf (wird vom Käufer erhoben):
2 – 4 %, jedoch nicht weniger als 1.000 € (7.543,50 HRK)
MIETE UND LEASING – Provision von Vermieter und Vermieter
Ein Prozentsatz der monatlichen Miete
Mindestens 75 %
100 % Für Miet- oder Leasingdauer von 12 bis 36 Monaten
150 % Minimum bei einer Miet- oder Pachtdauer von 36 Monaten (3 Jahren) und mehr
VERMIETUNG UND VERLEIH – Provision von Mieter und Mieter
Ein Prozentsatz der monatlichen Miete
75 % Mindestmiete
100 % Für Miet- oder Leasingdauer von 12 bis 36 Monaten
150 % Minimum bei einer Miet- oder Pachtdauer von 36 Monaten (3 Jahren) und mehr


Bei Ausübung von Tätigkeiten, die nicht unter Punkt II. fallen. Allgemeine Bedingungen auf der Grundlage des Antrags des Auftraggebers, die Höhe der Vermittlungsstunde beträgt = 350,00 Kuna (in Worten: dreihundertfünfzig Kuna).
Bei Ausübung von Tätigkeiten, die nicht unter Punkt II. fallen. Allgemeine Bedingungen Auf Antrag des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, dem Vermittler neben dem Honorar auch die aufgewendete Vermittlungsstunde und die tatsächlichen Kosten für die Durchführung dieser Maßnahmen zu erstatten.

Auf die sich aus dem Maklervertrag ergebenden Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittler, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Maklervertrag geregelt werden, finden die Vorschriften des Immobilienvermittlungsgesetzes und des Zivilschuldengesetzes Anwendung. Für allfällige Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht zuständig.

ANGELUS NEKRETNINE d.o.o., Januar 2021